Legt eine natürliche Person (Rechnungsaussteller) Rechnungen an mehrere GmbHs (Rechnungsempfänger), deren alleinvertretungsbefugte Geschäftsführerin die Lebensgefährtin des Rechnungsaustellers ist, und wurde dem Rechnungsaussteller ein Optionsrecht eingeräumt, die Geschäftsanteile an diesen GmbHs jederzeit gegen Leistung des Nominalbetrags der Stammeinlage zu erwerben, so besteht ein Naheverhältnis zwischen dem Rechnungsaussteller und den Rechnungsempfängern, sodass ihre Rechtsbeziehungen den von der VwGH-Rsp entwickelten Anforderungen an Verträge zwischen nahen Angehörigen

