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Keine Steuerfreiheit von Trinkgeldern aufgrund der fehlenden Ortsüblichkeit

Steuer-RadarErtragsteuernAufsatzIryna Stetsko, Peter Pichlertaxlex-SRa 2025/56taxlex-SRa 2025, 116 Heft 4 v. 25.4.2025

Für die Steuerfreiheit von Trinkgeldern müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

Ortsüblichkeit der Zuwendung,

Zuwendung von dritter Seite,

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