Für die Steuerfreiheit von Trinkgeldern müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
Ortsüblichkeit der Zuwendung,
Zuwendung von dritter Seite,
Für die Steuerfreiheit von Trinkgeldern müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
Ortsüblichkeit der Zuwendung,
Zuwendung von dritter Seite,
