Das Ausbleiben einer Mitteilung an eine gültige E-Mail-Adresse des FinanzOnline-Teilnehmers berührt nicht die Wirksamkeit einer Zustellung in die Databox. Entscheidend für die Zustellung ist allein der Zeitpunkt, in dem die Daten in die Databox einlangen.
Abstract aus taxlex-SRa bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

