Die begünstigte Besteuerung des § 67 Abs 6 EStG erfasst nur solche Bezüge, deren Auszahlung einen ursächlichen Zusammenhang mit der Auflösung des Dienstverhältnisses aufweist. Eine sofortige oder .
Abstract aus taxlex-SRa bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

