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Nur teilweise bzw insoweit Gebührenbefreiung von Rechtsgeschäften

Steuer-RadarGebührenAufsatzIryna Stetsko, Peter Pichlertaxlex-SRa 2025/47taxlex-SRa 2025, 92 Heft 3 v. 8.4.2025

Die Gebührenbefreiung gem § 15 Abs 3 GebG kommt nur insoweit zur Anwendung, als das Rechtsgeschäft Vermögenswerte erfasst, die Gegenstand der GrESt oder einer anderen Verkehrsteuer sind (zB unbewegliches Vermögen).

Abstract aus taxlex-SRa bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

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