Ein Entgelt für die Einräumung von Dienstbarkeiten auf einem land- und forstwirtschaftlichen Grundstück (TEUR 100,- iZm einer dauerhaften Entfernung der sich auf dem Grundstück befindlichen Bäume, Mauern und Mauerstücke) unterliegt nicht der Pauschalierung gem § 22 UStG, sondern ist mit dem Normalsteuersatz
Abstract aus taxlex-SRa bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

