Vergünstigte Kontoführungskonditionen und Depotgebühren, die an einen ehemaligen Mitarbeiter einer Bank gewährt werden, fallen unter die Befreiungsbestimmung für Mitarbeiterrabatte gem § 3 Abs 1 Z 21 EStG, weil auch in den Ruhestand getretene ehemalige Mitarbeiter als Arbeitnehmer
Abstract aus taxlex-SRa bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

