Eine im Jahr 2013 vereinnahmte (Miet-)Vorauszahlung für ein Geschäftslokal, die Mietzeiträume ab Juli 2015 betrifft, bleibt auch dann steuerfrei, wenn der Vermieter erst ab 2015 zur Steuerpflicht optiert.
Abstract aus taxlex-SRa bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

