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Erfüllung des Mantelkauftatbestands bei einer Anteilsübertragung im Ausmaß von 55 %

Steuer-RadarErtragsteuernAufsatzIryna Stetsko, Peter Pichlertaxlex-SRa 2025/173taxlex-SRa 2025, 361 Heft 11 v. 20.11.2025

Im vorliegenden Fall kam es zu einer Abtretung von 55 % der Anteile an einer Kapitalgesellschaft mit angelaufenen Verlusten iHv ca € 413.000,-. Das BFG sah den Mantelkauftatbestand iSd § 8 Abs 4 Z 2 lit c KStG insb aus dem Grund als nicht erfüllt an, dass mangels Erreichung der .

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