Wird eine Liegenschaft veräußert, die teilweise aus einer im Jahr 2013 umgewidmeten Baufläche Wohngebiet und teilweise aus einer Freifläche Freihaltegebiet besteht, so ist der Kaufpreis für Zwecke der Ermittlung der ImmoESt nicht nach dem Flächenverhältnis, sondern nach dem Sachwertverhältnis aufzuteilen (Wertverhältnis von Bau- und Grünlandanteil):

