Schadenersatzzahlungen, die ein Verkäufer aufgrund einer Doppelveräußerung zu zahlen hat, stellen keine (nachträglichen) Anschaffungskosten dar, die im Rahmen einer ImmoESt-Berechnung in Abzug gebracht werden könnten.
Abstract aus taxlex-SRa bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

