Der Verkauf einer Patientenkartei an den Ordinationsnachfolger fällt nicht unter die Befreiungsbestimmung des § 6 Abs 1 Z 19 UStG, weil es sich um keinen Umsatz aus Heilbehandlungen im Bereich der Humanmedizin, die im Rahmen der Tätigkeit als Arzt durchgeführt werden, handelt.
Abstract aus taxlex-SRa bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

