Wurden in Rechnungen Lieferungen bzw sonstige Leistungen ausgewiesen, welche jedoch tatsächlich nicht erbracht wurden, sind die materiellen Voraussetzungen für den Vorsteuerabzug beim Rechnungsempfänger nicht erfüllt und der Vorsteuerabzug daher zu
Abstract aus taxlex-SRa bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

