Vergütungen, die mehrere Konzerngesellschaften an eine OG für die Erbringung von Managementleistungen zahlen, sind nicht der OG, sondern direkt deren leistungserbringenden Gesellschaftern zuzurechnen und folglich DB- und DZ-pflichtig, wenn die zwischen den Konzerngesellschaften und der OG abgeschlossenen Managementvereinbarungen dem

