Eine Holding in Rechtsform einer Kommanditgesellschaft, deren Unternehmertätigkeit bloß im Erwerb von Beteiligungen an anderen Unternehmen besteht, begründet keine unternehmerische Tätigkeit.
Stellt die Holding dennoch Rechnungen und weist darin einen Steuerbetrag gesondert aus, schuldet sie diesen Betrag gem § 11 Abs 14 UStG

