Eine österreichische Privatstiftung erzielte Beteiligungserträge aus ausländischen Portfoliobeteiligungen an Gesellschaften in Deutschland, Norwegen, der Schweiz und den USA, von denen ausländische Quellensteuern
Laut BFG ist eine Anrechnung der ausländischen Quellensteuern in abkommensrechtlicher Hinsicht nicht vorgesehen,

