Eine umsatzsteuerliche Organschaft ist für Zwecke der Berechnung der Kammerumlage nicht als ein einheitliches Unternehmen anzusehen, sondern die einzelnen Gesellschaften sind isoliert
Abstract aus taxlex-SRa bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.
Eine umsatzsteuerliche Organschaft ist für Zwecke der Berechnung der Kammerumlage nicht als ein einheitliches Unternehmen anzusehen, sondern die einzelnen Gesellschaften sind isoliert
Abstract aus taxlex-SRa bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.
