Der Nachweis über die Einkunftsquelleneigenschaft von zwei Ferienappartements ist dem Steuerpflichtigen nicht gelungen, weil:
die in den Prognoserechnungen ausgewiesenen Ergebnisse in keinem Jahr auch nur ansatzweise erreicht werden konnten:
Der Nachweis über die Einkunftsquelleneigenschaft von zwei Ferienappartements ist dem Steuerpflichtigen nicht gelungen, weil:
die in den Prognoserechnungen ausgewiesenen Ergebnisse in keinem Jahr auch nur ansatzweise erreicht werden konnten:
