Von der Herstellerbefreiung gem § 30 Abs 2 Z 2 EStG ist nur die erstmalige Errichtung eines Objektes befreit und nicht etwa auch eine Haussanierung oder Hausrenovierung, selbst wenn diese zu einer erheblichen Erhöhung des Ausmaßes der zu Wohnzwecken nutzbaren Flächen
Abstract aus taxlex-SRa bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

