Den Betriebskindergärten steht die KommSt-Befreiung gem § 8 Z 2 KommStG grds nicht zu, weil deren Angebot sich vorwiegend an die Kinder von Mitarbeitern in einem bestimmten Unternehmen richtet und
Abstract aus taxlex-SRa bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

