Bei vertraglicher Verpflichtung des Bestandnehmers zur Tragung der Kosten für Wasser, Kanal und Müll sowie zur Versicherung des Bestandobjekts gehören diese Kosten in die BMGL für die Bestandvertragsgebühr.
Abstract aus taxlex-SRa bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

