Im Falle eines unrichtigen Hinweises auf den Übergang der Steuerschuld auf den Leistungsempfänger gem § 19 Abs 1a UStG setzt die Inanspruchnahme des Leistungsempfängers als Gesamtschuldner voraus, dass dieser eine Unternehmereigenschaft besitzt und einen Beitrag an der unrichtigen Übertragung
Abstract aus taxlex-SRa bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

