Kosten, die nach Beendigung eines Mietverhältnisses anfallen (Sanierungskosten), können nicht als nachträgliche Werbungskosten geltend gemacht werden, wenn der Steuerpflichtige anlässlich der Beendigung des Mietverhältnisses den Entschluss gefasst hat, das Wohnobjekt nicht weiter zur Einnahmenerzielung zu verwenden,
Abstract aus taxlex-SRa bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

