Wird ein Gebäude, das für die Erzielung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung verwendet wurde, abgerissen, so kann nach § 28 Abs 2 EStG sein Restbuchwert aus dem Titel der außergewöhnlichen technischen Abnutzung auf 15 Jahre verteilt
Abstract aus taxlex-SRa bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

