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Aufteilung des Restbuchwerts eines abgerissenen Gebäudes auf 15 Jahre zulässig

Steuer-RadarErtragsteuernAufsatzIryna Stetsko, Peter Pichlertaxlex-SRa 2024/31taxlex-SRa 2024, 50 Heft 2 v. 15.2.2024

Wird ein Gebäude, das für die Erzielung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung verwendet wurde, abgerissen, so kann nach § 28 Abs 2 EStG sein Restbuchwert aus dem Titel der außergewöhnlichen technischen Abnutzung auf 15 Jahre verteilt

Abstract aus taxlex-SRa bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

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