Ein in einem Bestandvertrag eingeräumtes Präsentationsrecht bewirkt in der Regel, dass von einer unbestimmten Vertragsdauer iSd § 33 TP 5 Abs 3 GebG auszugehen ist.
Ein in einem Bestandvertrag eingeräumtes Präsentationsrecht bewirkt in der Regel, dass von einer unbestimmten Vertragsdauer iSd § 33 TP 5 Abs 3 GebG auszugehen ist.
