Aus der VwGH-Rsp kann das Erfordernis einer vollumfänglichen Anwendung des Fachgutachtens KFS/BW 1 nicht abgeleitet werden. Der gesunkene Teilwert einer Beteiligung kann vom Steuerpflichtigen vielmehr auch bloß glaubhaft gemacht
negativen Cashflow-Berechnungen,
Planungsrechnungen mit negativen Jahresergebnissen,

