Die Kosten für eine Umwidmung (im konkreten Fall von Freiland in Gewerbe- und Industriegebiet) zählen zu den Anschaffungskosten des nicht abnutzbaren Grund und Bodens. Die Umwidmungskosten stellen wegen der engen Bindung zum unbebauten Grundstück kein selbständig bewertbares, einer Abschreibung zugängliches Wirtschaftsgut dar.
Abstract aus taxlex-SRa bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

