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Umwidmungskosten als Teil der Anschaffungskosten des Grund und Bodens

Steuer-RadarErtragsteuernAufsatzIryna Stetsko, Peter Pichlertaxlex-SRa 2024/222taxlex-SRa 2024, 377 Heft 12 v. 16.12.2024

Die Kosten für eine Umwidmung (im konkreten Fall von Freiland in Gewerbe- und Industriegebiet) zählen zu den Anschaffungskosten des nicht abnutzbaren Grund und Bodens. Die Umwidmungskosten stellen wegen der engen Bindung zum unbebauten Grundstück kein selbständig bewertbares, einer Abschreibung zugängliches Wirtschaftsgut dar.

Abstract aus taxlex-SRa bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

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