Liegt keine nach außen tretende Vereinbarung für eine Leistungsbeziehung zwischen zwei verbundenen Gesellschaften vor, sodass die formelle Komponente des Fremdvergleichs nicht erfüllt ist, so besteht lediglich die widerlegliche Vermutung eines durch das Gesellschaftsverhältnis veranlassten
Abstract aus taxlex-SRa bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

