Der VwGH hat festgestellt, dass die Volleinspeisung des mit PV-Anlagen erzeugten Stroms in das Netz völlig unabhängig vom Vorgang ist, mit dem der Betreiber der PV-Anlage den Strom für seinen Bedarf bezieht.
Der VwGH hat festgestellt, dass die Volleinspeisung des mit PV-Anlagen erzeugten Stroms in das Netz völlig unabhängig vom Vorgang ist, mit dem der Betreiber der PV-Anlage den Strom für seinen Bedarf bezieht.
