Bei der Ausstellung einer A1-Bescheinigung, die bewirkt, dass Arbeitnehmer, die eine Tätigkeit in einem anderen Mitgliedstaat verrichten, weiterhin dem Sozialversicherungssystem des Herkunftsstaates unterliegen, macht es keinen Unterschied, ob der entsendete Arbeitnehmer im Rahmen eines Werkvertrags seines Arbeitgebers oder im Rahmen einer Arbeitskräftegestellung
Abstract aus taxlex-SRa bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

