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Keine Rückgängigmachung eines Erwerbsvorgangs

Steuer-RadarGrunderwerbsteuerAufsatzIryna Stetsko, Peter Pichlertaxlex-SRa 2024/217taxlex-SRa 2024, 354 Heft 11 v. 15.11.2024

Von einer Rückgängigmachung des Erwerbes nach § 17 Abs 1 Z 1 GrEStG mit Wiederherbeiführung der freien Verfügungsmacht des Veräußerers kann dann nicht gesprochen werden, wenn:

die Rückgängigmachung des Kaufvertrags nur erfolgt, um den Verkauf des Grundstücks an einen im Voraus vom ursprünglichen Käufer bestimmten neuen Käufer zu ermöglichen, und

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