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Wahl der Berechnungsmethode für den Grundstückswert auch noch im Vorlageantrag zulässig

Steuer-RadarGrunderwerbsteuerAufsatzIryna Stetsko, Peter Pichlertaxlex-SRa 2024/214taxlex-SRa 2024, 353 - 354 Heft 11 v. 15.11.2024

Die Wahlmöglichkeit gem § 4 Abs 1 GrEStG, den Grundstückswert entweder nach dem Pauschalwertmodell der GrWV oder nach dem Immobilienpreisspiegel der Statistik Austria zu ermitteln, kann auch noch in einem Beschwerdeverfahren,

Abstract aus taxlex-SRa bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

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