Die Wahlmöglichkeit gem § 4 Abs 1 GrEStG, den Grundstückswert entweder nach dem Pauschalwertmodell der GrWV oder nach dem Immobilienpreisspiegel der Statistik Austria zu ermitteln, kann auch noch in einem Beschwerdeverfahren,
Abstract aus taxlex-SRa bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

