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Keine Einbeziehung der Baukosten in die GrESt-BMGl

Steuer-RadarGrunderwerbsteuerAufsatzIryna Stetsko, Peter Pichlertaxlex-SRa 2024/215taxlex-SRa 2024, 354 Heft 11 v. 15.11.2024

Es liegt keine Einbindung in ein bereits fertiges Konzept vor, sodass die Baukosten nicht in die GrESt-BMGl einzubeziehen sind, wenn:

der Bauträger, der ursprünglich ein Bauprojekt auf dem Grundstück plante, seine Verwertungsbefugnis aufgrund der Auflösung des Verwertungsvertrags mit ihm verlor, sodass

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