In die BMGl für die Bestandvertragsgebühr sind nicht nur die von der Bestandgeberin weiterverrechneten Betriebskosten (Kanal, Gas und Strom betreffend die Allgemeinflächen usw), sondern auch Kosten für Gas und Strom, die aus den von der Bestandnehmerin direkt mit Drittanbietern abgeschlossenen Versorgungsverträgen
Abstract aus taxlex-SRa bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

