Bei internationalen Schachtelbeteiligungen besteht zunächst die Möglichkeit, zwischen einer Steuerneutralität und einer Steuerwirksamkeit der Beteiligung zu wählen. Entscheidet sich die Muttergesellschaft für die Steuerneutralität, können gem § 10 Abs 3 KStG keine steuerwirksamen Teilwertabschreibungen vorgenommen, sondern nur ein etwaiger endgültiger Vermögensverlust im Rahmen einer Liquidation der Gesellschaft berücksichtigt

