Ein gewerblicher Grundstückshandel liegt nicht vor, wenn im Zeitpunkt des Kaufs der Liegenschaft bzw zu Baubeginn nicht geplant war, die Liegenschaft zeitnah wieder zu veräußern, sondern diese privat genutzt werden sollte und der spätere Nichtbezug und die Veräußerung der Liegenschaft aus persönlichen Gründen
Abstract aus taxlex-SRa bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

