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GrESt-Pflicht für übernommene Vertragserrichtungskosten

Steuer-RadarGrunderwerbsteuerAufsatzIryna Stetsko, Peter Pichlertaxlex-SRa 2023/74taxlex-SRa 2023, 163 Heft 5 v. 16.5.2023

Die Kosten der Vertragserrichtung zählen zur GrESt-BMGl, wenn der Veräußerer den Auftrag zur Vertragserrichtung erteilt und der Erwerber sich verpflichtet, die damit verbundenen Kosten zu tragen.

Abstract aus taxlex-SRa bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

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