Die Herstellerbefreiung nach § 30 Abs 2 Z 2 EStG kommt nicht zur Anwendung, wenn ein verkauftes Gebäude in objektiv erwiesener Vermietungsabsicht errichtet wurde (Beauftragung eines Maklers mit Mietersuche, Schaltung von Inseraten in Zeitungen und im Internet) und iHa die geplante Vermietung Vorsteuern geltend gemacht wurden.
Abstract aus taxlex-SRa bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

