Strittig ist, ob für vorsteuerabzugsberechtigte PKW (Elektrofahrzeug)
die ertragsteuerliche Angemessenheitsgrenze von Euro 40.000,- sich auf den Bruttopreis bezieht und
ob ein miterworbenes Gratisstrombezugsrecht für den PKW ein selbständiges
Strittig ist, ob für vorsteuerabzugsberechtigte PKW (Elektrofahrzeug)
die ertragsteuerliche Angemessenheitsgrenze von Euro 40.000,- sich auf den Bruttopreis bezieht und
ob ein miterworbenes Gratisstrombezugsrecht für den PKW ein selbständiges
