Nach der VwGH-Rsp ist im Fall eines besonders repräsentativen, auf die Wohnbedürfnisse der nahestehenden Person abgestellten Gebäudes (Luxusimmobilie) die Vermietung nur dann steuerlich anzuerkennen, wenn ein nicht relevantes Abweichen von der Renditemiete
Abstract aus taxlex-SRa bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

