Unter die Umsatzsteuerbefreiung gem § 6 Abs 1 Z 18 UStG fallen Leistungen eines Krankenhauses, "die unmittelbar mit der Krankenbehandlung in Zusammenhang stehen."
Die Personalgestellung des Krankenhauses an ein MR-Institut, welches sodann MR-Analysen an das Krankenhaus zur Verfügung stellt, steht nur in mittelbarem

