Ein Dreiecksgeschäft liegt (unter anderem) nur dann vor, wenn der mittlere Unternehmer in der Rechnung nicht nur auf das Vorliegen eines Dreiecksgeschäfts hinweist, sondern auch auf die Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers
Abstract aus taxlex-SRa bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

