Der Alleinverdienerabsetzbetrag geht auch durch Immo-ESt-pflichtige Einkünfte des Ehepartners (über Euro 6.000,- im Kalenderjahr) verloren. Dabei kommt es auf den Zuflusszeitpunkt (Kaufpreiszahlung für Liegenschaftsverkauf) an.
Abstract aus taxlex-SRa bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

