Wird ein Angeklagter freigesprochen (Vorwurf von Vermögensdelikten im Familienkreis), dann können die Anwaltskosten und die Gerichtsgebühren als außergewöhnliche Belastung abgesetzt werden.
Abstract aus taxlex-SRa bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.
Wird ein Angeklagter freigesprochen (Vorwurf von Vermögensdelikten im Familienkreis), dann können die Anwaltskosten und die Gerichtsgebühren als außergewöhnliche Belastung abgesetzt werden.
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