Die Abbruchkosten für ein Gebäude auf einem Baurechtsgrundstück sind keine Werbungskosten, wenn
Gegenstand des Baurechtsvertrags nur das unbebaute Grundstück und nicht das Gebäude war
der Baurechtsnehmer für das Gebäude keinen Bauzins bezahlt hat
Die Abbruchkosten für ein Gebäude auf einem Baurechtsgrundstück sind keine Werbungskosten, wenn
Gegenstand des Baurechtsvertrags nur das unbebaute Grundstück und nicht das Gebäude war
der Baurechtsnehmer für das Gebäude keinen Bauzins bezahlt hat
