Werden in einem Vergleich (im konkreten Fall eine Scheidungsfolgenvereinbarung) wiederkehrende Leistungen vereinbart (monatliche Zahlung der Miete, Betriebs- und Bewirtschaftungskosten der Wohnung, Leasingraten für einen PKW, Lebensunterhalts), so ist im ersten Schritt zu prüfen, ob diese Leistungen mit bestimmter oder mit unbestimmter Dauer
Abstract aus taxlex-SRa bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

