Wird in einem Bestandvertrag die Leistung einer anteiligen Investitionsablöse an den Vermieter unter der Bedingung einer vorzeitigen Vertragsauflösung durch den Mieter vereinbart, so ist gem § 26 GebG eine solche Bedingung unbeachtlich und gilt die Leistung der Investitionsablöse
Abstract aus taxlex-SRa bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

