Beschäftigt ein Reinigungsunternehmen neben den Reinigungskräften, die als Dienstnehmer angestellt sind, auch noch weitere Personen, die:
nicht verpflichtet sind, die ihnen angebotenen Reinigungsaufträge zu übernehmen,
ihre Arbeitszeiten im Rahmen der durch den Auftraggeber vorgegebenen Zeiten selbst einteilen können,

