Die ursprünglichen Anschaffungskosten für das stehende Holz dürfen insoweit berücksichtigt werden, als das ursprüngliche, im Zeitpunkt des seinerzeitigen Erwerbs des Forstbetriebs bestehende Holz bei der Veräußerung immer noch vorhanden
Abstract aus taxlex-SRa bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

