Ein zinsloses Darlehen oder Verrechnungskonto an eine Schwestergesellschaft stellt (wenn Rückzahlungsabsicht besteht) nur in Höhe der entgangenen Zinsen eine verdeckte Ausschüttung dar, wenn der zinslosen Darlehensgewährung kein Vorteil gegenübersteht (Vorteilsausgleich).
Abstract aus taxlex-SRa bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

